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Urech-Versicherungs-Treuhand GmbH
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Nur wer das Ganze sieht kann sich(er) entscheiden

Bei UVG keine Lebenspartnerrente

Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Paare nicht mehr heiraten, wurde bei den Versicherungen eine sogenannte Lebenspartnerrente eingeführt oder es besteht eine Möglichkeit eine Solche abzuschliessen. Nicht so beim UVG – der obligatorischen Unfallversicherung. Rentenleistungen sind nur für den hinterlassenen Ehegatten vorgesehen. Sogar die eingetragenen Paare haben keinen Rentenanspruch. Es gibt zurzeit nur die Möglichkeit über die bestehende Pensionskasse (nicht alle bieten diesen Schutz an) diese Vorsorgelücke zu schliessen. Die Leistung muss im BVG-Vorsorgereglement explizit erwähnt sein, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz.

Bei Fragen rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.